Hinweis: Für Projekte der ESF-Förderperiode 2014 – 2020 steht Ihnen die zgs consult GmbH als Ansprechpartnerin zur Verfügung, für Projekte der ESF-Förderperiode 2021 – 2027 wenden Sie sich bitte an die IBB.

Querschnittsziele im ESF

01.03.2016

Gleichstellung von Frauen und Männern, Antidiskriminierung und Ökologische Nachhaltigkeit – das sind die Querschnittsziele im ESF. Infos rund um diese Ziele und Hilfestellung zum Umgang in den Programmen und Projekten gibt die Agentur für Querschnittsziele im ESF.


In der Förderperiode 2014-2020 des Europäischen Sozialfonds (ESF) sind im Operationellen Programm des Bundes die drei Querschnittsziele

  • Gleichstellung der Geschlechter
  • Antidiskriminierung (Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung) sowie
  • Ökologische Nachhaltigkeit

prominent verankert. Die Ziele, die damit verfolgt werden, leiten sich direkt aus den Verordnungen der Europäischen Kommission sowie den korrespondierenden Planungsdokumenten auf Bundesebene ab.

Zur Unterstützung und beratenden Begleitung der ESF-Akteur/innen und -Akteure wurde von der ESF-Fondsverwaltung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ein Konsortium beauftragt, die Agentur für Querschnittsziele im ESF einzurichten. Der Auftrag wird im Zeitraum Januar 2015 bis (optional) Juni 2021 durchgeführt.

Im PEB-Projekt „Querschnittsthemen und Netzwerke im Bezirklichen Bündnis für Wirtschaft und Arbeit Charlottenburg-Wilmersdorf“ mit Laufzeit bis Juni 2015 wurde ein Handlungsleitfaden entwickelt, der für die Projektumsetzung Checklisten, hilfreiche Links und Projektbeispiele in Berlin zusammenfasst.

 

Link zur Agentur für Querschnittsziele im ESF http://www.esf-querschnittsziele.de/startseite/

 

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