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Die Barrieren im Kopf überwinden

Die Agentur für Querschnittsziele im ESF hat eine neue Veröffentlichung vorgelegt: "Inklusion im Arbeitsmarktkontext. Informationen und Empfehlungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im ESF "Die Barrieren im eigenen Kopf überwinden". Die Publikation zeigt auf, wie die Akteur/innen im ESF die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) umsetzen können.


Historische Schritte auf dem Weg zur Inklusion auf gesellschaftlicher Ebene (Quelle: Robert Aehnelt)

Die Publikation vermittelt grundlegende Informationen zum Themenfeld. Die Autor/innen fassen wie folgt zusammen:

Für die zukünftige Umsetzung des ESF ergeben sich drei zentrale Ziele:

1. Es sollten Maßnahmen ergriffen werden, um den Anteil von Menschen mit Behinderungen an allen ESF-finanzierten Maßnahmen deutlich zu erhöhen. Hierfür sollten vermehrt Menschen mit Behinderungen als besonders benachteiligte Zielgruppe am Arbeitsmarkt angesprochen werden und ihre Teilnahme konkret ermöglicht werden.

2. Angebote und Konzepte von Maßnahmen sollten den Bedürfnissen und Bedarfen von Menschen mit Behinderungen / Beeinträchtigungen besser angepasst bzw. inklusiver gestaltet werden.

3. Gegebenenfalls sollten gezielte Maßnahmen / Projekte zur Förderung von Menschen mit Behinderungen / Beeinträchtigungen initiiert werden, insbesondere für Mädchen und Frauen.

Um diese Ziele zu erreichen, sind alle Umsetzungsbereiche zu berücksichtigen. Für ESF-Maßnahmen sind die Strukturen von Arbeit und Ausbildung zum einen zentrale Rahmenbedingungen, zum anderen aber auch Gegenstand der Intervention. Sowohl teilnahme- als auch strukturbezogene ESF-Maßnahmen können und sollen also einen Beitrag zur Inklusion leisten.

  • Bei der Gestaltung und Durchführung von ESF-Maßnahmen sollten mögliche Unterstüt-zungsbedarfe von Teilnehmenden berücksichtigt werden bzw. sollten entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Dies betrifft z. B. die Reduktion von kommunikativen und physischen Barrieren, die Ansprache bestimmter Zielgruppen, das Aufnehmen ver-schiedener Unterstützungsbedarfe und die Kenntnis und Mobilisierung bestehender Assistenz- und Förderinstrumente und schließlich die möglichst inklusive, d. h. individuell passgenaue bzw. vielfältige methodische und inhaltliche Gestaltung von Lern-Settings.
  • In teilnahmebezogenen ESF-Programmen bzw. -Projekten sollte verstärkt darauf geachtet werden, dass Aktivitäten im Bereich Beratung und Vermittlung auf den regulä-ren Arbeits- und Ausbildungsmarkt abzielen bzw. sollte für die Besonderheiten hinsicht-lich der für Menschen mit Beeinträchtigungen spezifischen Systeme im Bereich Ausbil-dung und Arbeit (Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Ausbildungsberufe für Menschen mit Behinderungen) sensibilisiert werden.
  • ESF-Programme und -Projekte sollten einen aktiven Beitrag zur Umsetzung von Inklusi-on und den dafür erforderlichen Anpassungen in den lokalen Strukturen von Arbeit und Ausbildung leisten. Hierzu gehören insbesondere Maßnahmen der Sensibilisierung, aber auch der Förderung von Netzwerken und Kooperationen zwischen Akteurinnen und Ak-teure des allgemeinen Arbeitsmarktes und besonderen Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, wie z. B. Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken sowie Werkstät-ten für behinderte Menschen.

Die erforderlichen Änderungen können nicht allein von einzelnen Projekten initiiert und erwartet bzw. als Leistung „abgefragt“ werden. Projektumsetzende müssen durch entsprechende programmseitige Rahmenbedingungen (Richtlinie, fachliche Begleitung, Finanzierung, Konzepte) dazu in die Lage versetzt werden.

ESF-Maßnahmen bzw. die verantwortlichen und umsetzenden Akteurinnen und Akteure können die für eine inklusive Gestaltung des Arbeits-, Bildungs-, Berufsausbildungssystems erforderlichen Rahmenbedingungen nicht beeinflussen, z. B. bzgl. individueller Förderinstrumente. Sie sollten sich aber in stärkerem Maße als bislang als Akteurinnen und Akteure begreifen, die einen Beitrag zu konzeptionellen Anpassungen von Strukturen und einer veränderten Praxis leisten können, in dem sie Modelle entwickeln und erproben, wie das bislang in anderen Themenfeldern auch erfolgreich umgesetzt wurde, z. B. in Bezug auf Menschen mit Migrationshintergrund. Der Modell- und Laborcharakter des ESF sollte auch im Feld der Inklusion stärker wahrgenommen werden.

Inklusion im Arbeitsmarktkontext
Informationen und Empfehlungen zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention im ESF
„Die Barrieren im eigenen Kopf überwinden“
Berlin 2017, Sandra Kotlenga, Nils Pagels

Herausgegeben von der Agentur für Querschnittsziele im ESF im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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