Hinweis: Für Projekte der ESF-Förderperiode 2014 – 2020 steht Ihnen die zgs consult GmbH als Ansprechpartnerin zur Verfügung, für Projekte der ESF-Förderperiode 2021 – 2027 wenden Sie sich bitte an die IBB.

LSK – soziale und beschäftigungswirksame Potenziale aktivieren

Durch das Programm LSK werden im Land Berlin Mikroprojekte finanziell unterstützt, die lokale Beschäftigungschancen für arbeitslose und nicht erwerbstätige Personen entwickeln und soziale Kompetenzen bei der Zielgruppe fördern.

Die Förderung wird durch Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Berlin zur Verfügung gestellt und in Kooperation mit den Bezirklichen Bündnissen für Wirtschaft und Arbeit umgesetzt.

Ziele des Programms

Wesentliche Ziele des Programms sind:

  • Beschäftigung auf lokaler Ebene fördern
  • die soziale Integration benachteiligter Zielgruppen fördern
  • kleine und neue Projektträger an die Fördermöglichkeiten des Europäischen Sozialfonds (ESF) heranführen
  • einen Beitrag zu den Querschnittszielen des ESF (Chancengleichheit von Frauen und Männern, Nachhaltigkeit und Berücksichtigung von Menschen mit Migrationshintergrund) leisten
Die Förderung

Für die Durchführung eines Projektes werden Mittel in Höhe von maximal 10.000,00 Euro zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um eine Vollfinanzierung aus Mitteln des ESF und des Landes Berlin. Der Förderzeitraum beträgt maximal 12 Monate. Die Förderung erfolgt in Form eines Pauschalbetrags („Pauschale pro Projekt“). Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt gemäß den Festlegungen zur Zielerreichung eines Projektes, wobei die Zuwendung nur für erbrachte und nachgewiesene Leistungen gewährt wird. Eine Einreichung der Kostenbelege zu Prüfzwecken ist nicht erforderlich.

Verfahren

Vorschläge für Projekte können bei den Geschäftsstellen der BBWA nach öffentlicher Bekanntgabe des Ideenaufrufs eingereicht werden. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt durch die Gremien der BBWA. Die ausgewählten Projekte werden von der zgs consult GmbH aufgeforderten, einen Antrag auf Förderung im zentralen IT-Begleitsystem EurekaPlus 2.0 zu stellen. Nach Prüfung des Antrags erhält der Projektträger den Zuwendungsbescheid und kann mit der Umsetzung beginnen.