PEB – mit lokalem Ansatz berufliche Kompetenzen erhöhen und erwerbslose Menschen auf ihrem Berufsweg unterstützen

Mit dem Programm „Partnerschaft – Entwicklung – Beschäftigung“ (PEB) wurden innovative Modellprojekte gefördert, die zu einer Verbesserung der sozialen Integration und Beschäftigungsfähigkeit von besonders arbeitsmarktfernen Personen auf lokaler Ebene führen sollten. Mit den Projekten wurden die benachteiligten Personen in ihrem Lebensumfeld angesprochen, um ihre soziale und berufliche Integration zu erleichtern. Teilnehmer/innen waren Arbeitslose, auch Langzeitarbeitslose sowie Nichterwerbstätige, soweit es sich nicht um schulpflichtige Jugendliche handelte.  20 Prozent der Teilnehmenden sollten 54 Jahre und älter sein.

Die Förderung wurde durch Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Berlin zur Verfügung gestellt und in Kooperation mit den Bezirklichen Bündnissen für Wirtschaft und Arbeit umgesetzt.

Wesentliche Ziele des Programms waren:

  • Beschäftigung auf lokaler Ebene fördern
  • die soziale Integration benachteiligter/arbeitsmarktferner Zielgruppen fördern
  • Stabilisierung von benachteiligten Zielgruppen und Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit am Arbeitsmarkt
  • Erhöhung der persönlichen Kompetenz der jeweiligen Zielgruppen
  • Förderung innovativer Modellprojekte
  • kleine und neue Projektträger an die Fördermöglichkeiten des Europäischen Sozialfonds (ESF) heranführen
  • einen Beitrag zu den Querschnittszielen des ESF (Chancengleichheit von Frauen und Männern, Nachhaltigkeit und Berücksichtigung von Menschen mit Migrationshintergrund) leisten

Aufgrund des Modellcharakters waren verschiedene Ansätze zur Zielerreichung in den Projekten möglich. Es konnten eine Vielzahl von Methoden wie z. B. Beratung, sozialpädagogische Begleitung, praktische Erprobung, Coaching oder Workshops eingesetzt werden. Im Rahmen des Konzeptes wurden neue Konzepte getestet. Rahmenvorgaben für die Förderung bestanden hinsichtlich der betreffenden Zielgruppe, der Zielsetzung und Projektleistung. Dem Träger war es freigestellt, die Rahmenvorgaben zur Umsetzung des Projektes zu präzisieren und eigene Akzente zu setzen, verschiedene Projektleistungen zu kombinieren. Die Projektdauer betrug maximal drei Jahre.

Die Höhe der Finanzierung aus Mitteln des ESF betrug max. 50 Prozent der Projektkosten und war auf 250.000 Euro pro Projekt für einen maximalen Zeitraum von drei Jahren begrenzt. Die nationale Kofinanzierung war bei Antragstellung vom Antragstellenden vollständig nachzuweisen.

Soweit die erforderliche nationale Kofinanzierung nicht über Mittel der jeweiligen Bezirke oder von Dritten, wie Zuschüsse anderer öffentlich-rechtlichen Institutionen (z. B. Jobcenter)  oder auch private Mittel (Eigenmittel der Träger, Unternehmen) aufgebracht werden konnte, war ggf. eine anteilige Finanzierung aus Mitteln der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung bis zur einer Höhe von 25 % der Gesamtkosten vorgesehen.

Es waren nur die direkten Personalkosten und die Honorarkosten im Rahmen der Fehlbedarfsfinanzierung nachzuweisen. Im Übrigen kam eine Pauschale zur Anwendung (Pauschalsatz zur Ermittlung der Sachkosten in Höhe von 40% der direkten Personalkosten und der Honorarkosten). Der Nachweis der Sachkosten war damit nicht mehr erforderlich.