Wirtschaftsdienliche Maßnahmen
Ziel des Förderprogramms Wirtschaftsdienliche Maßnahmen (WdM) war die Förderung und Stärkung der Wirtschaft auf bezirklicher Ebene. Gefördert wurden nichtinvestive Infrastrukturmaßnahmen mit besonderer Wirkung auf die KMU:
- Konzepte zur wirtschaftlichen Entwicklung von Bezirken und Bezirksverbünden (Bestandsaufnahmen, Strategieentwicklung) mit Wirkung auf KMU,
- Bezirkliches Stadtmarketing (Maßnahmen zur Stärkung der örtlichen Wirtschaftsstrukturen, Einkaufsstraßen) mit Wirkung auf KMU,
- Bezirkliches Standortmarketing (Maßnahmen zur Imagebildung und Kommunikation des Bezirks als Wirtschaftsstandort) mit Wirkung auf KMU,
- Bezirkliches Standortmanagement (Maßnahmen zur Standortsicherung, -entwicklung und –profilierung; Krisen- und Umzugsmanagement und Schaffung von Kooperationsplattformen) mit Wirkung auf KMU,
- Aufbau von bezirklichen oder örtlichen Wirtschaftsnetzwerken (Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung der Zusammenarbeit der Gewerbetreibenden im Bezirk),
- Kooperationsvorhaben von mehreren kleinen Unternehmen (bis 50 Beschäftigte) zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit (Beratung und Coaching bei Kooperationsvorhaben)
Antragsberechtigt waren ausschließlich die Berliner Bezirksämter. Beantragt werden konnten nur Projekte, die im Rahmen eines Bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit entwickelt und in einen entsprechenden Aktionsplan aufgenommen worden waren. Das Projekt musste zu den bezirklichen Handlungsfeldern passen.
Die Projektdauer betrug max. 3 Jahre. Die förderfähigen Maßnahmen wurden aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) teilfinanziert. Die maximale Höchstförderung pro Projekt betrug 250.000 € EFRE-Mittel, das Gesamtvolumen max 500.000 € (inkl. Kofinanzierung).