Logos und Publizitätsvorschriften zu ESF-finanzierten Projekten
Der Hinweis auf die Förderung aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Berlin muss bei allen öffentlichkeitswirksamen Informations- und Kommunikationsmaßnahmen (z. B. Pressemitteilungen, Publikationen, Veranstaltungshinweise und -dokumente sowie Webseiten) gut sichtbar angebracht sein. Zusätzlich zu den allgemeinen Publikationsvorschriften ist unbedingt auf die Förderung im Rahmen der Bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit hinzuweisen.
Textbeispiel: „Das Projekt (Name des Projekts) wird durch den Europäischen Sozialfonds Plus aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Berlin im Rahmen der Bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit (BBWA) gefördert.“
Demnach ist neben dem Logos „Kofinanziert durch die Europäische Union“ und dem Logo des Landes Berlin auch das allgemeine Logo der BBWA Berlin bzw. das Logo des jeweiligen Förderprogramms zu verwenden.
Logo der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Logo des BBWA-Förderprogramms PEB
