Logos und Publizitätsvorschriften zu ESF-finanzierten Projekten
Bitte beachten Sie: Im Rahmen Ihrer Förderung sind Sie verpflichtet, die Publizitätsvorschriften für den ESF+ im Land Berlin zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten. Dazu gehören auch das Aushängen eines A3-Plakates an gut sichtbarer Stelle beim Träger, das auf die Förderung des Projektes hinweist, sowie ein entsprechender Förderhinweis in Textform auf Ihren öffentlichkeitswirksamen Dokumenten:


Die oben beispielhaft dargestellte Struktur kann angepasst werden (z. B. Vertikal- statt Horizontallogos), sollte aber grundsätzlich beibehalten werden.
Maßgeblich für die jeweilige Förderung ist immer auch der rechtskräftige Zuwendungsbescheid, der auf die jeweils aktuellen Publizitäts-Vorschriften der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe verweist und ggf. weitere Anforderungen enthält.
Folgende Quellen stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung:
Logo der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Logo des BBWA-Förderprogramms PEB




